Wir haben die Privatpreise an den Höchstbeihilfesatz angepasst. Das heißt, auch wenn Ihre private Krankenversicherung nicht die kompletten Behandlungskosten trägt, ihr Eigenanteil nicht ganz so hoch ausfällt.
Über die genauen Behandlungskosten die wir für unsere Leistung in Rechnung stellen, können Sie sich gern schon vor der ersten Behandlung an uns wenden. Dann können Sie auch schon bei Ihrer Versicherung erfragen, welche Beträge Ihnen erstattet werden.